Waldbrandgefahr

Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern und die behördlich erlassenen Verbote zum Betreten von Wäldern!

Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, Moor und Heide frei, beachten Sie unbedingt die erlassenen Park- und Halteverbote!

Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort unter Notruf 112; hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen!

Die Brandbekämpfung eines Entstehungsbrandes muss mit allen zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Da Wasser in den meisten Fällen nicht zur Verfügung steht, könnten die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel wie folgt eingesetzt werden:

  • Austreten von kleinen Brandstellen
  • Auskehren oder Ausschlagen mit etwa 1,5 Meter langen Ästen
  • Abdecken der Brandstelle mit Sand, Kies oder Erdreich
  • Löschen mit Feuerlöschern
  • Leben geht vor Sachwerten!
  • Bringen Sie sich, gegen den Wind gehend, in Sicherheit!
  • Halten Sie Feuerwehr-Anfahrtswege frei!